Lebenswertes

Göggingen und Umgebung

Lieber Besucher unserer Webseite,

seit rund 10 Jahren sind wir bekannt (manchmal wie „bunte Hunde“) für unseren Widerstand gegen den geplanten Kiesabbau in unserem Offenland in Göggingen (OT von Krauchenwies). Von Beginn an haben wir argumentiert und gefordert. Wir haben keinen Termin, keine Besprechung ausgelassen und, wo es möglich war, unsere Stellungnahmen eingereicht.

Trotzdem liegt nun die Genehmigung durch das Landratsamt Sigmaringen vor. Was wir uns nach allem, was wir unternommen haben, nicht erklären können. Es ist eine echte Wohlfühlgenehmigung, die u.E. Vorgaben der raumordnerischen Beurteilung und Bedenken des Regionalverbandes schlichtweg ungeachtet lässt.

Hier wollen wir nun von Zeit zu Zeit Dokumente von uns veröffentlichen, um Euch ganz aktuell Einblick in die „Endphase“ unserer Bemühungen zu geben.

In folgendem Dokument finden Sie zusammenfassende Informationen über die Kiesproblematik in Göggingen:

Unser Offenland

Ende Oktober haben wir in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann gewandt. Er wohnt ja in Laiz, ist also unser „Nachbar“. Eine Antwort von ihm direkt haben wir nicht erhalten. Es gab in seinem Auftrag ein Telefonat mit dem Büroleiter bei Staatsrätin Gisela Erler, die u.a. für Bürgerbeteiligung zuständig ist. Letztlich meinte Herr Arndt, dass unser MP sich sicher nicht einschalten wird. Wir hätten ja die Möglichkeit der Klage.

Gegen die Genehmigung des Landratsamtes haben wir selbstverständlich Widerspruch eingelegt.
Hier die einzelnen Punkte die wir bemängeln.

Abgeordnete wurden um Hilfe gebeten.

Um auf die Problematik des Kiesabbaus in Göggingen aufmerksam zu machen, haben wir uns an unsere Politiker gewandt. Frau Bogner-Unden (Grüne, MdL) hat sich im Auftrag des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, nach unserem Offenen Brief an ihn, mit uns in Verbindung gesetzt und durch Abgeordnetenbriefe mit Herrn Tappeser (Regierungspräsident) und Herrn Untersteller (Umweltminister Grüne) geführt. Hier die Antworten:

Unser Abgeordneter von der CDU, Klaus Burger wollte sich auch für uns einsetzen. Gespräche wurden geführt, jedoch leider durchweg ohne irgendein Ergebnis. Wir vermuten, dass er mit dem Anliegen, auf den Kiesabbau in Göggingen einzuwirken, durchweg auf taube Ohren stieß. 60 Jahre CDU-Regierung waren auch 60 Jahre Kiesabbau im Durchwinke-Verfahren. Leider enttäuschend.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Spitzenkandidatin Dr. Susanne Eisenmann, die wir frühzeitig erhielten erfuhren wir vom Dialog Eisenmanns mit dem ISTE (Industrieverband Steine Erden Baden-Württemberg). Ihre Äußerungen sind für uns wie ein Schlag ins Gesicht.

Mit einer fundierten Gegendarstellung reagierte Wolfgang Veeser
(lange stv. Vorstand des Vereins).

Konflikte in der Kommunikation mit dem Landratsamt

Aufgrund vieler Unverbindlichkeiten und unserer Zweifel an der Rechtsgültigkeit haben wir als Verein (und auch Privatpersonen) auf dem Landratsamt Sigmaringen Widerspruch gegen die Genehmigung zum Kiesabbau fristgerecht eingereicht. In allen Maßgaben und Vorgaben in der Genehmigung finden sich fast ausschließlich Formulierungen im Konjunktiv (soll, sollte, nach Möglichkeit, etc.).

Ein Schreiben des Landratsamtes, in dem uns mitgeteilt wurde, dass wir überhaupt keine Widerspruchserlaubnis besitzen, wurde uns nicht zugestellt.

Desweiteren entstand aufgrund der Feldlerchenproblematik ein reger Schriftwechsel zwischen dem Landratsamt und dem Vereinsvorsitzenden Rainer Ohmacht.

 Ganz überraschend wurde im Januar, vom Landratsamt genehmigt, ein geschütztes Biotop komplett „auf Stock“ (wie eine Komplettabholzung) gesetzt. Alle Vogelarten, die in dieser Hecke jetzt mit dem Brüten beginnen wollten, haben ihren Brut- und Lebensraum verloren, weil kein Ersatz vorhanden ist.

Unserer Meinung nach geschah das völlig unfachmännisch und gegen die strikten Vorgaben des § 44 BNatSchG. Dort wird u.a. auch gefordert, dass für solche sog. CEF-Maßnahmen ein einzelnes Gutachten nicht ausreicht. Es müssen mehrere Gutachten von anerkannten Gutachtern, die der gleichen Meinung sind, vorliegen. Unseres Wissens (Auskunft Landratsamt) liegt aber nur ein Gutachten des Landschaftsplaners, den die Kiesfirmen selbst beauftragt haben, vor.

In der Genehmigung sind zwei bestimmte Grundstücke als Ersatzhabitate für die streng geschützten Feldlerchen vorgesehen. Nach dem „Plattmachen“ des Biotops wurde auf Antrag von Valet & Ott ein Grundstück mit zwei anderen getauscht, wohlgemerkt nach der Genehmigung! Diese Ersatzhabitate sind aber für die Lerche nicht geeignet, da sie von Hecken umsäumt sind, Lerchen mögen aber eine freie, offene Fläche ohne Hecken, bzw. mit einem Mindestabstand.

Ein weiteres Ersatzhabitat liegt mitten in einer Bepflanzung mit kleinen Bäumen einer Baumschule und bietet auch nicht den adäquaten Lebensraum für die Lerchen.

Das Landratsamt wiegelt ab: Alles rechtens …

Stellungnahme Regionalplan

Zur Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben, der bereits seit 2018 rechtsgültig vorliegen sollte, haben wir zu seiner 2. Offenlegung auch wieder eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Dabei gehen wir vor allem auf die Gesamtbelastung von Göggingen ein. Allein beim Kiesabbau in Göggingen beläuft sich der Flächenfraß auf 277 ha, das sind 395 Fußballfelder, wenn man die bisher abgebauten und die zukünftig genehmigten und geplanten Abbaugebiete zusammenzählt.
Weitere Argumente finden Sie in der folgenden Stellungnahme:

Pressemitteilung

Gerade rechtzeitig vor der Landtagswahl wurde folgende Presseinformation an die Schwäbische und an den Südkurier weitergeleitet:

Wenn der Widerspruch der Gemeinde beim Regierungspräsidium auch abgelehnt wird,
dann gehen wir davon aus, dass die Gemeinde eine Klage in Erwägung zieht.
Dabei sind wir zwar außen vor, dennoch legen wir größte Hoffnung darauf.
Unser Bürgermeister Spieß und ein hervorragender Fachanwalt werden tun, was möglich ist.

Einen herzlichen Dank dafür schon im Voraus!

Noch im Dezember 2020, ganz kurzfristig vor Weihnachten, nahm sich Herr Burger (MdL), auf eine dringende Bitte von Rainer Ohmacht die Zeit, und traf sich mit Irmgard Kempf, Rainer Ohmacht und Jochen Spieß zu einem Gespräch im Rathaus in Göggingen.
Wir baten ihn um Unterstützung für unser jahrelanges Bemühen, den Kiesabbau im Offenland von Göggingen zu verhindern. Herr Burger versprach uns zu helfen und div. Gespräche zu führen.
Einige Zeit haben wir nichts von Herrn Burger gehört.
Auf Nachfrage erklärte er, dass er Gespräche geführt hätte, die jedoch ergebnislos geblieben seien. Er wollte jedoch weiter dranbleiben. Mit wem diese Gespräche geführt wurden, blieb offen.
Zwischenzeitlich fand die Landtagswahl statt und Herr Burger schaffte es zwar nicht direkt, dennoch erneut als Abgeordneter in den Landtag.
Am 16. März hat Rainer Ohmacht ihm zu diesem Erfolg gratuliert.
Im Folgenden veröffentlichen wir hier ein paar Mails, die am 16. und 17. März hin und her gingen.
Heute, am 18. Mai 2021 sind nun wieder 2 Monate vergangen, und wir haben von Herrn Burger nichts mehr gehört.
Wir sind nachhaltig enttäuscht.

 

Für uns völlig überraschend wurde im Januar ein Biotop, in dem etlichge Vogel- und Tierarten lebten, komplett „auf Stock“ gesetzt. Ein Ausgleich für die Vögel wurde nicht geschaffen.

Das sollte im Rahmen einer sog. vorgezogenen CEF-Maßnahme für die Umsiedlung der streng geschützten und gefährdeten Feldlerchen-Population erfolgt sein. Gleichzeitig wurden sog. Ausgleichshabitate, die in der Genehmigung ausgewiesen wurden, nachträglich (!) getauscht.

Für dieses Vorgehen gibt es lediglich 1 (ein)„Gutachten, das die Fa. Planstatt Senner aus Überlingen im Auftrag der Kiesfirmen erstellt hat. Das widerspricht in eklatanter Weise den Bestimmungen aus dem § 44 Abs. 5 BNatSchG (CEF-Maßnahmen).

Unsere Nachfragen werden teils ausweichend, teils absichtlich missverstanden beantwortet.

Wir haben uns daraufhin entschlossen, bei der Umweltmeldestelle der Lansesregierung in Stuttgart Anzeige zu erstatten.

Im folgenden haben wir den Text des § 44 Abs. 5 BNatSchG, unsere Anzeige, sowie die Antwort aus dem Umweltministerium veröffentlicht.

Für uns sind das Aussagen, die direkt aus dem Landratsamt Sigmaringen kommen.

Dass hier eine unabhängige Einrichtung etwas tatsächlich    g e p r ü f t  hat, wie gefordert, bezweifeln wir in höchstem Maße.

Das fügt sich in das Gesamt-Bild, das wir von der ganzen Abwicklung der Abbaugenehmigung gewonnen haben, perfekt ein.

Mit Stand 24.März 2021 veröffentlichte die Landesregierung Baden-Württemberg auf 131 Seiten ein künftiges Rohstoffkonzept. Ein Fall für Wolfgang Veeser:

Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg – Konzept –

Unser ehemaliger stv. Vorstand Wolfgang Veeser, nahm sich in sehr vielen Stunden dieses Rohstoffkonzept akribisch vor und hinterfragte und kommentierte es.
Wir haben hier seine Stellungnahme zu diesen Konzept veröffentlicht. Zu besseren Verständnis haben wir auch gleich das „Rohstoffkonzept“ hier ebenfalls veröffentlicht.

Wir fragen uns, ob die Leute, die dieses Rohstoffkonzept verfasst haben, selbst glauben, was sie da schreiben.

Seit 2011 haben wir uns, damals noch als „Interessengemeinschaft gegen weiteren Kiesabbau“ und später als Verein „Lebenswertes Göggingen und Umgebung e. V“ gegen den Kiesabbau in unserem Offenland in Göggingen stark gemacht. 

Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde, in Person unseres Bürgermeisters Jochen Spieß war bestens. Wir haben uns stets gegenseitig über den Stand der Dinge informiert. Nachdem das Landratsamt Sigmaringen, entgegen aller, durch die Gemeinde Krauchenwies und durch uns eingegebenen Widersprüche und Dokumente, eine Abbaugenehmigung erteilt hatte, entschloss sich die Gemeinde, hiergegen Klage (Verwaltungsrechtssache) einzureichen. 

Im Vorfeld haben wir alles Relevante, was wir aus dem Umfeld der Kiesfirmen (Aussagen und Gespräche, etc.) in Erfahrung bringen konnten, an Bürgermeister Spieß weitergeleitet. Einiges davon wurde auch dem beauftragten Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt.

Wir als Verein hielten es für selbstverständlich, ein Gerichtsurteil, bzw. den Beschluss in der Verwaltungsrechtssache anzuerkennen.

Bis zuletzt waren wir überzeugt, hier einen Erfolg verbuchen zu können.

Leider kam es zu einem für uns völlig unverständlichen Ergebnis:

Verwaltungsgericht Sigmaringen       Beschluss vom 26.01.2022

In der Verwaltungsrechtssache Gemeinde Krauchenwies (…) gegen Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Landratsamt Sigmaringen, Umwelt und Arbeitsschutz Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Az: IV/41.1.692.880 Zw (…)
wegen Kiesabbaugenehmigung, hier: Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen – 5. Kammer – durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Müller, die Richterin am Verwaltungsgericht Mader und die Richterin Remer am 26. Januar 2022 beschlossen:
Der Antrag wird abgelehnt. (…)

Der vollständige Text des Beschlusses ist im nachfolgenden Link zu finden …

Aufgrund der Tatsache, dass das Gericht in keinem Punkt unserer Argumentation folgte, bestand nach der Einschätzung des Rechtsbeistandes so gut wie keine Chance auf einen erfolgreichen Einspruch oder einer Beschwerde gegen den Beschluss.

Der Verein erweitert seine Ziele

Neben den Hauptthemen gegen einen übermäßigen Kiesabbau und für eine alternative Trassenführung der B 311 zur Entlastung  der Anwohner möchte der Verein zukünftig auch das Dorfleben durch verschiedene Angebote und Aktivitäten mitgestalten und die Dorfgemeinschaft fördern.  

Unser Grundgedanke lautet: „Viele Leute haben sich spezielles Wissen angeeignet, wenn sie es teilen, profitieren alle davon!“ 

Ideen gibt es viele- gelungene Veranstaltungen auch!